Hinweise für Aufsichtspersonen auf Schießstätten
- Der ordnungsgemäße und sichere Schießbetrieb auf einer Schießstätte muß durch verantwortliche Aufsichtspersonen (Standaufsichten) gewährleistet werden.
Anforderungen an eine Standaufsicht
- Wer als Standaufsicht tätig werden soll, muss volljährig und sachkundig sein.
- Er muß durch eine Bescheinigung der Behörde oder des Ausbildungsträgers die erforderliche Sachkunde nachweisen.
Bestellung der Standaufsichten
- Der Verein nimmt die Aufsichten selbst wahr und bestellt eigene Aufsichten.
- Der Verein registriert die Standaufsicht und bewahrt die Unterlagen auf der Schießstätte auf.
- Die Schießstättenbenutzer sind verpflichtet, den Anordnungen der Standaufsicht Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung kann der Schießstättenbenutzer aus der Schießstätte verwiesen werden.
Alterserfordernisse beim Schießen mit Kindern und Jugendlichen
- Kindern unter 12 Jahren darf das Schießen mit Schußwaffen nicht gestattet werden.
- Jugendlichen die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, darf das Schießen mit sonstigen Schußwaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm (.22lr) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule beträgt und Einzellader Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, gestattet werden.
- Dies gilt nur, wenn der Sorgeberechtigte beim Schießen anwesend ist. Schießen Jugendlichezwischen dem 14. und 16. Lebensjahr auf dem Schießstand, muß eine qualifizierte Aufsichtsperson anwesend sein.
Einhaltung zulässiger Geschossenergien
- Die Standaufsicht muß gewährleisten, dass auf der Schießstätte nur mit Waffen und Munition geschossen wird, die durch die Erlaubnis für die Schießstätte zugelassen sind. Die Standaufsicht muß deshalb darüber informiert sein, welches Kaliber auf der jeweiligen Schießstätte die zugelassene Energie einhalten.
Sonstiges
- Bei der Trefferaufnahme bleibt die Standaufsicht auf dem Schützenstand.
- Waffen werden nur gesichert, entladen und geöffnet aus der Hand gelegt.
- Die Standaufsicht überprüft persönlich alle Waffen, bevor die Schützen den Stand verlassen.
- Auf dem Schießstand benutzen alle Anwesenden Gehörschutz.
- Die Standaufsicht meldet sofort Schießunfälle und Schäden an den Schießstandbetreiber.
- Während der Trefferaufnahme werden weder Waffen, Magazine oder Trommeln vorgeladen, noch Zielübungen (Trockenübungen) ausgeführt.